VERRECHNUNG

Die Anamnese, Diagnostik und Befundung werden sofort nach Durchführung in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung der Therapieeinheiten erfolgt in regelmäßigen Abständen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen. Bei der zuständigen Krankenkasse kann um Rückerstattung laut Kassentarif angesucht werden. Für die Einreichung zur Erstattung müssen Bewilligung, Originalrechnung und Zahlungsnachweis mitgesendet werden. Eine direkte Verrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse ist nicht möglich.

Weiters wird logopädische Therapie im Bedarfsfall nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bewilligt und es kann vor Behandlungsbeginn beim Magistrat Graz oder der zuständigen BH um einen
Kostenzuschuss angesucht werden.

Mag.a Veronika Moik | Am Ragnitzbach 6 | 8010 Graz